Sicherheitstechnische Beratung
Die Inhalte unserer Betreuung umfassen:
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Durchführung von Betriebsbegehungen
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Arbeitsplatzbeurteilungen
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Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
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Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
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Mithilfe bei Unterweisungen und Schulungen
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Beratung zu Gefahrstoffen
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
Der ASD*BGN hat entsprechend § 42 der BGN-Satzung für die Betriebe der angeschlossenen Unternehmer die Aufgaben nach §§ 3 und 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) wahrzunehmen. Dies erfolgt unter Beachtung der §§ 9, 10 und 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).