Schwerpunktaktion 2021: "Es kann so einfach sein"
Die diesjährige DVR/UK/BG-Schwerpunktation sensibilisiert für Gefährdungen und Rücksichtnahme auf Arbeits-, Dienst- und Schulwegen.
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Dieser Satz steht in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Er ist die erste Grundregel und beschreibt das Ziel für das Verhalten aller Menschen, die sich im Straßenverkehr bewegen, insbesondere in Situationen, die durch andere Regelungen nicht genau definiert sind. Dem Gedanken der Rücksichtnahme liegt zugrunde, dass alle Verkehrsteilnehmenden gleiche Rechte haben und dass Menschen Fehler machen. Dies gilt ausnahmslos für alle am Verkehr teilnehmenden Personen. Das Gebot zur Rücksichtnahme hat also nicht nur für Auto Fahrende Bedeutung, sondern zum Beispiel auch für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende.
Klingt eigentlich einfach, ist aber im komplexen Alltag des Verkehrs oft schwierig. Die Forderung nach Rücksicht hat durch ihre Formulierung und durch Ihre Stellung ganz zu Beginn der Straßenverkehrsordnung somit eine besondere Bedeutung. Jedoch sind lediglich 20 Prozent der Verkehrsteilnehmenden der Meinung, dass das Verkehrsgeschehen in ihrer Umgebung derzeit von gegenseitiger Rücksicht geprägt ist. Offenbar gibt es ein Missverhältnis zwischen dem idealen, gewünschten und dem wahrgenommenen Verhalten. Woran kann das liegen? Und was bedeutet eigentlich Rücksicht?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der gemeinsamen Schwerpunktaktion 2021 des DVR, der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Die diesjährige Aktion liefert daher alltagspraktische Tipps und Hinweise für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr, denn die Devise heißt: Miteinander statt gegeneinander – denn gelassen läuft´s besser.