Aktuelles aus dem Mutterschutzrecht
Einige Aufsichtsbehörden haben Arbeitshilfen veröffentlicht, die wir neben weiteren Informationen hier für Sie bereit gestellt haben.
Zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. (Wortlaut der Pressemitteilung) Sobald der Ausschuss Empfehlungen erarbeitet hat, werden Sie hier informieren.
Die Webseite der Geschäftsstelle des Ausschusses beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben finden Sie unter der folgen Link:
www.bafza.de
Externer Link
Für den Ausschuss Mutterschutz wurde im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Geschäftsstelle (siehe hier) eingerichtet. Bis heute hat sich der Ausschuss noch nicht konstituiert. Wir haben Links einiger Aufsichtsbehörden (Hessen/Brandenburg ) aktualisiert. Auch haben wir eine Übersicht zum ärztlichen Beschäftigungsverbot der Landesdirektion Sachsen eingeführt (siehe hier).
Das Bundesfamilienministerium hat einen aktuellen Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz herausgegeben:
www.bmfsfj.de
Externer Link